Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Die Schlichtungs-Stelle

Sitz der Schlichtungsstelle BGG, daneben drei Personen mit Schild „e.V.“ für Verbände, die Antragsberechtigte im Schlichtungsverfahren sind. Oben rechts die Logos der Bundesregierung und verschiedener Bundesministerien als öffentliche Stellen des Bundes.
Quelle: Erik van Schoor, Berlin

Informationen und Hinweise zur Schlichtungs-Stelle.

Logo der Schlichtungsstelle (Quelle: Schlichtungsstelle BGG)

Die Schlichtungs-Stelle hat eine besondere Aufgabe.
Sie muss verstehen was Sie möchten.
Deshalb bieten wir Ihnen barriere-freie Information und Verständigung.
Wie es im Gesetz geregelt ist.
Zum Beispiel:

Mehrere Personen sitzen im Kreis und führen eine Gesprächsrunde. (Quelle: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013)

Ein Mensch mit Seh-Behinderung möchte einen Antrag stellen.
Für ein Schlichtungs-Verfahren.
Wir bieten dafür das richtige Format an.

Zwei Personen unterhalten sich in Gebärdensprache. (Quelle: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013)

Gehör-lose Menschen können für einen Antrag den SQAT-Service in
Gebärden-Sprache benutzen.
Es können aber auch Fragen gestellt werden.
Wir organisieren auch Gebärden-Sprache Dolmetscher.
Aber auch Menschen mit Lern-Schwierigkeiten können barriere-frei mit uns in
Kontakt kommen.

Ein Mann liest ein Buch mit dem Titel "Leichte Sprache". (Quelle: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013)

Wir bieten Informationen in Einfacher du Leichter Sprache an.
Wir möchten ein Schlichtungs-Verfahren ohne Barrieren durch führen.
Deshalb fragen wir bei Ihnen nach.
Was sind Ihre besonderen Bedürfnisse.
Damit wir uns gemeinsam gut verstehen.

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