Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Personen, die das Schlichtungs-Verfahren leiten

Auf dem Bild ist eine Schlichterin mit zwei Parteien zu sehen, die ein Schlichtungsgespräch führen.
Quelle: Erik van Schoor, Berlin

Informationen und Hinweise zu den Personen, die das Schlichtungs-Verfahren leiten

Zu diesen Personen sagt man
schlichtende Personen.

Das Schlichtungs-Verfahren muss gerecht sein.
Dafür sind die schlichtenden Personen verantwortlich.

Sie müssen dafür sorgen,
dass beide Seiten
gleich behandelt werden.

Unsere schlichtenden Personen
sind gut für diese Aufgabe ausgebildet.

Sie sind ausgebildet als Juristinnen.
Juristinnen sind zum Beispiel Richterinnen oder Anwältinnen

Die schlichtende Person ist unabhängig.
Das heißt:
Niemand darf ihr vorschreiben,
wie sie ihre Arbeit macht.

Mensch ruf zum Leisesein auf (Quelle: © capito)

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
haben Schweige-Pflicht.
Das bedeutet:
Sie dürfen keinen anderen Personen sagen,
was sie bei ihrer Arbeit erfahren.

Bei uns arbeiten diese Mitarbeiterinnen
als schlichtende Personen:

Franziska Faludi, Rolf Fischer und Annette Kleinefeld

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