Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Wörterbuch

Quelle: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Auf der folgenden Seite finden Sie Erklärungen zu bestimmten Wörtern.

Barrierefreiheit

Eine Barriere ist ein Hindernis.

Für Menschen mit Behinderungen
gibt es viele Hindernisse.
Zum Beispiel sind Treppen Hindernisse
für Rollstuhl-Fahrerinnen und für Rollstuhl-Fahrer.
Informationen in schwerer Sprache
sind Hindernisse für Menschen mit Lernschwierigkeiten.

Barrierefreiheit bedeutet,
dass es keine Hindernisse gibt.
Menschen mit Behinderungen
und Menschen ohne Behinderungen
sollen alles gleich gut benutzen können.

Barrierefreie Dokumente

Dokumente sind zum Beispiel

  • Bescheide,
  • Verträge
  • oder Vordrucke.

Wenn Dokumente barrierefrei sind,
können sie auch von blinden
und sehbehinderten Menschen gelesen werden.
Sie sind dann zum Beispiel in Blinden-Schrift gedruckt.
Oder sie können mit einem besonderen Lesegerät
oder dem Computer gelesen werden.

Barrierefreie Informations-Technik

Mit dem Begriff Informations-Technik
meint man zum Beispiel Internetseiten.

Behörden achten bei ihren Internetseiten mehr darauf,
dass sie barrierefrei sind.
Das bedeutet:

  • Es gibt Informationen in Leichter Sprache.
  • Es gibt Informationen in Gebärden-Sprache.
  • Die Internetseite ist so gemacht,
    dass blinde Menschen sie mit Lesegeräten
    gut lesen können.

Kommunikations-Hilfen

Menschen mit einer Hör-Behinderung
oder Menschen mit einer Sprach-Behinderung
benutzen besondere Arten bei der Kommunikation.
Zum Beispiel die Deutsche Gebärden-Sprache.

Wenn es um ihre Rechte geht,
müssen sie sich auch bei Behörden
oder auf Ämtern verständigen können.

Sie können dort Hilfen für die Kommunikation bekommen,
die für sie geeignet sind.
Zum Beispiel Gebärden-Dolmetscherinnen
und Gebärden-Dolmetscher.

Die Hilfen sind für die betroffenen Menschen kostenlos.

Träger öffentlicher Gewalt

Träger öffentlicher Gewalt
sagt man zu staatlichen Einrichtungen.
Damit sind Behörden oder Ämter vom Staat gemeint.
Zum Beispiel:

  • Bundes-Ministerien und alle Behörden,
    die zu den Bundes-Ministerien gehören.
    Das sind zum Beispiel:
    das Bundes-Kriminalamt
    oder das Bundes-Umweltamt.
  • Das Auswärtige Amt
    mit den deutschen Vertretungen im Ausland.
    Zu den deutschen Vertretungen im Ausland
    sagt man auch Botschaften oder Konsulate.
  • Sozialversicherungs-Träger
    wie zum Beispiel
    Teile von der Deutschen Rentenversicherung.
    Aber auch die Bundesagentur für Arbeit.

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