Die Zahlen im Jahres-Bericht zeigen:
Immer mehr Menschen
bitten die Schlichtungs-Stelle um Hilfe.
Die Antrags-Zahlen steigen immer mehr an.
Im Jahr 2024 gab es 330 Schlichtungs-Anträge.
Das sind schon 63 Anträge mehr als im Jahr 2023.
Und fast doppelt so viel wie in den Jahren 2019 bis 2022.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
haben sich auch um viele andere Fragen gekümmert.
Die Schlichtungs-Stelle hat gleich viel
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie früher.
Deshalb haben wir oft unsere Belastungs-Grenze erreicht.
Das bedeutet: Die Anträge dauern länger.
Und wir haben weniger Zeit für die Menschen.
Viele Menschen mit Behinderung gehen nicht vor Gericht.
Sie wenden sich lieber an die Schlichtungs-Stelle,
wenn sie ihre Rechte durchsetzen wollen.
Im Jahr 2024 waren wir für mehr als die Hälfte
von den Anträgen zuständig.
Bei 3 von 4 Fällen konnten wir helfen.
Die beiden Seiten konnten sich einigen.
Das heißt: Beide Seiten waren mit der Lösung zufrieden.
Sie mussten nicht vor Gericht gehen.
Die meisten Schlichtungs-Anträge gab es wieder
zum Thema Benachteiligungs-Verbot.
Es ging aber auch um andere Themen.
Zum Beispiel:
um Informationen in Gebärden-Sprache bei Katastrophen
um Barrieren bei persönlichen Anmeldungen auf Internet-
Seiten
Bei 1 von 3 Anträgen ging es
um den Zugang mit Assistenz-Hunden.
Das ist ein schwieriges Thema.
Zum Beispiel ist noch nicht ganz klar,
ob ein Assistenz-Hund auch mit ins Flugzeug darf.
Im Jahr 2025 gibt es ein neues Gesetz.
Es heißt: Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz.
In diesem Gesetz steht,
dass viele Firmen
ihre Produkte und Service-Angebote barrierefrei machen
müssen.
Das gilt zum Beispiel für Online-Shops.
Dann können zum Beispiel auch blinde Personen
eine Internetseite gut benutzen.
Wir sind auch bei Streit zuständig,
der dieses neue Gesetz betrifft.
Aber wir haben noch keine
zusätzlichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter bekommen.
Das ist ein Problem.
Wir können diese Anträge
nicht zusätzlich schaffen.
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