Jahres-Bericht 2024erschienen am

Ein Stapel der Jahres-Berichte. Ganz oben liegt der Jahres-Bericht 2024.

Jedes Jahr schreibt die Schlichtungs-Stelle
einen Bericht.

Jahresbericht 2024

Die Schlichtungs-Stelle BGG
schreibt jedes Jahr einen Bericht.
In diesem Bericht geht es um das Jahr 2024.

Im Bericht steht:

  • Welche Erfahrungen
    haben die Schlichterinnen und Schlichter gemacht.
    Zum Beispiel wie haben sie bei Streit vermittelt.
  • Wie viele Fälle hat die Schlichtungs-Stelle
    im Jahr 2024 bearbeitet.
  • Für welches neue Gesetz ist die Schlichtungs-Stelle
    in Zukunft auch zuständig.

Das waren die wichtigsten Aufgaben im Jahr 2024

Zusammenfassung

Die Zahlen im Jahres-Bericht zeigen:
Immer mehr Menschen
bitten die Schlichtungs-Stelle um Hilfe.

  • Die Antrags-Zahlen steigen immer mehr an.
    Im Jahr 2024 gab es 330 Schlichtungs-Anträge.
    Das sind schon 63 Anträge mehr als im Jahr 2023.
    Und fast doppelt so viel wie in den Jahren 2019 bis 2022.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    haben sich auch um viele andere Fragen gekümmert.
    Die Schlichtungs-Stelle hat gleich viel
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie früher.
    Deshalb haben wir oft unsere Belastungs-Grenze erreicht.
    Das bedeutet: Die Anträge dauern länger.
    Und wir haben weniger Zeit für die Menschen.
  • Viele Menschen mit Behinderung gehen nicht vor Gericht.
    Sie wenden sich lieber an die Schlichtungs-Stelle,
    wenn sie ihre Rechte durchsetzen wollen.
  • Im Jahr 2024 waren wir für mehr als die Hälfte
    von den Anträgen zuständig.
  • Bei 3 von 4 Fällen konnten wir helfen.
    Die beiden Seiten konnten sich einigen.
    Das heißt: Beide Seiten waren mit der Lösung zufrieden.
    Sie mussten nicht vor Gericht gehen.

Zu welchen Themen gab es Schlichtungs-Anträge?

Die meisten Schlichtungs-Anträge gab es wieder
zum Thema Benachteiligungs-Verbot.

Es ging aber auch um andere Themen.
Zum Beispiel:

  • um Informationen in Gebärden-Sprache bei Katastrophen
  • um Barrieren bei persönlichen Anmeldungen auf Internet-
    Seiten

Bei 1 von 3 Anträgen ging es
um den Zugang mit Assistenz-Hunden.
Das ist ein schwieriges Thema.
Zum Beispiel ist noch nicht ganz klar,
ob ein Assistenz-Hund auch mit ins Flugzeug darf.

Ein neues Gesetz

Im Jahr 2025 gibt es ein neues Gesetz.
Es heißt: Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz.
In diesem Gesetz steht,
dass viele Firmen
ihre Produkte und Service-Angebote barrierefrei machen
müssen.
Das gilt zum Beispiel für Online-Shops.
Dann können zum Beispiel auch blinde Personen
eine Internetseite gut benutzen.

Wir sind auch bei Streit zuständig,
der dieses neue Gesetz betrifft.
Aber wir haben noch keine
zusätzlichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter bekommen.
Das ist ein Problem.
Wir können diese Anträge
nicht zusätzlich schaffen.

Was braucht die Schlichtungs-Stelle?

Damit wir unsere Arbeit gut machen können
brauchen wir:

  • mehr Personal
  • bessere Technik
  • bessere Organisation

Sie können noch mehr Infos
zum Jahres-Bericht 2024 bekommen:

  • in Deutscher Gebärden-Sprache
  • in Leichter Sprache

Die Infos sind kostenlos.

So können Sie uns erreichen

E-Mail:
info@schlichtungsstelle-bgg.de

Post-Adresse:
Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon-Nummer:
030 18 52 72 805

Kontakt in Deutscher Gebärden-Sprache:
SQAT-Service

capito Bodensee hat die Texte
in leicht verständliche Sprache übersetzt.

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