Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Womit endet ein Schlichtungs-Verfahren?

Das Schlichtungs-Verfahren endet:

  • wenn sich die Beteiligten bereits im Verfahren geeinigt haben.
  • wenn die Beteiligten einen Schlichtungs-Vorschlag angenommen haben.

Vielleicht kommt es auch zu keiner Einigung.

Auf dem Bild ist eine Urkunde abgebildet. (Quelle: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013)

Dann sendet die Schlichtungs-Stelle dem Antrag-Steller oder der Antrag-Stellerin eine Mitteilung in Textform zu.
Die Mitteilung informiert dann über das erfolglose Schlichtungs-Verfahren.
Die Mitteilung zu der erfolglosen Schlichtung bedeutet für angehaltene Fristen von Rechts-Behelfen eine neue Lauf-Zeit.
Bereits durch das Schlichtungs-Verfahren unterbrochene Rechts-Behelfs-Verfahren laufen dann weiter.
Gehemmte Fristen von Rechts-Behelfen bedeutet:
Eine Entscheidung kann auch nach dem Schlichtungs-Verfahren noch überprüft werden.
Zum Beispiel von einem Gericht.

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