Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Soll ich zuerst einen Wider-Spruch einreichen?
Oder eine Klage?
Um meine Rechte zu wahren.

Das Schlichtungs-Verfahren ist ein zusätzliches Angebot für Sie.
Vielleicht entscheiden Sie sich für das Schlichtungs-Verfahren.
Dann verlieren Sie dadurch keine Rechte.
Vielleicht wollen Sie für die von Ihnen angezeigten Rechts-Verletzung ein frist-gebundenes Rechts-Behelfs-Verfahren.
Ein frist-gebunden Rechts-Behelfs-Verfahren ist zum Beispiel ein:

  • Wider-Spruchs-Verfahren.
  • Klage-Verfahren.
  • In diesem Fall ist der Antrag auf Einleitung von einem Schlichtungs-Verfahren innerhalb der Rechts-Behelfs-Frist zu stellen.

Vielleicht beginnt die Rechts-Behelfs-Frist erst mit der Beendigung des Schlichtungs-Verfahrens.

Ein Zeichen eines Paragraphens. (Quelle: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013)


Hierzu gibt es den § 16 Absatz 2 Satz 2 BGG.
Wenn das Schlichtungs-Verfahren keinen Erfolg bringt.
Dann können Sie auch nach dem Ende von der Schlichtung einen Wider-Spruch eingelegen.
Oder eine Klage einreichen.
Ein bereits laufendes Rechts-Behelfs-Verfahren wird unterbrochen.
Wenn während dem Verfahren ein Schlichtungs-Antrag gestellt wird.
Hierzu gibt es auch das Gesetz § 16 Absatz 2 Satz 4 BGG.
Für Verbände ist das Schlichtungs-Verfahren die Bedingung vor einer Verbands-Klage.
Dazu gibt es auch das Gesetz § 15 Abs. 1 BGG.

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