Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Muss ich persönlich zu dem Schlichtungs-Verfahren kommen?

Zwei Männer begrüßen sich mit Hand. (Quelle: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013)

Das Schlichtungs-Verfahren beginnt meistens mit dem Austausch schriftlicher
Stellung-Nahmen.
Die schlichtende Person entscheidet dann über weitere Möglichkeiten
zu der Schlichtung.
Die weiteren Möglichkeiten nach den Stellung-Nahmen sind zum Beispiel:

  • Alle zu einem Schlichtungs-Termin einladen.
  • Dabei über die Streitigkeit sprechen.
  • Einen Vorschlag zur Schlichtung machen.
  • Den Einsatz von Mediation zur Streit-Beilegung anbieten.

Mediation bedeutet:
Eine unbeteiligte Person vermittelt.
Das Ziel ist immer das Gleiche.
Es soll eine Einigung der Beteiligten erreicht werden.

Eine Frau sitzt am Tisch und ist am telefonieren. (Quelle: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013)

Vielleicht ist ein persönlicher Termin bei der Schlichtungs-Stelle erforderlich.
Dann können Ihnen Reise-Kosten bezahlt werden. Wenn Sie uns vorher fragen.
Zudem kümmert sich die Schlichtungs-Stelle auch um andere Hilfen:

  • Dolmetscher oder eine Dolmetscherin für Gebärden-Sprache.
  • Schrift-Dolmetschen.
  • Weitere Maßnahmen zu der Barriere-Freiheit

Die Schlichtungs-Stelle bezahlt auch die weiteren Hilfen.
Sie können Ihren Antrag auch immer zurück-nehmen.
Dafür braucht es keine Begründung.
Auch in diesem Fall kostet es Sie kein Geld.

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