Muss ich persönlich zu dem Schlichtungs-Verfahren kommen?
Das Schlichtungs-Verfahren beginnt meistens mit dem Austausch schriftlicher Stellung-Nahmen. Die schlichtende Person entscheidet dann über weitere Möglichkeiten zu der Schlichtung. Die weiteren Möglichkeiten nach den Stellung-Nahmen sind zum Beispiel:
Alle zu einem Schlichtungs-Termin einladen.
Dabei über die Streitigkeit sprechen.
Einen Vorschlag zur Schlichtung machen.
Den Einsatz von Mediation zur Streit-Beilegung anbieten.
Mediation bedeutet: Eine unbeteiligte Person vermittelt. Das Ziel ist immer das Gleiche. Es soll eine Einigung der Beteiligten erreicht werden.
Vielleicht ist ein persönlicher Termin bei der Schlichtungs-Stelle erforderlich. Dann können Ihnen Reise-Kosten bezahlt werden. Wenn Sie uns vorher fragen. Zudem kümmert sich die Schlichtungs-Stelle auch um andere Hilfen:
Dolmetscher oder eine Dolmetscherin für Gebärden-Sprache.
Schrift-Dolmetschen.
Weitere Maßnahmen zu der Barriere-Freiheit
Die Schlichtungs-Stelle bezahlt auch die weiteren Hilfen. Sie können Ihren Antrag auch immer zurück-nehmen. Dafür braucht es keine Begründung. Auch in diesem Fall kostet es Sie kein Geld.
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