Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Muss ich für ein Schlichtungs-Verfahren etwas bezahlen?

Das Schlichtungs-Verfahren kostet Sie nichts.
Vielleicht entstehen Ihnen Reise-Kosten.
Die Reise-Kosten werden Ihnen erstattet.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Auf dem Bild ist eine Hand mit Geld abgebildet. (Quelle: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013)

Vielleicht ist bei dem Termin ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin für Gebärden-Sprache erforderlich.
Oder es müssen andere Vorbereitungen für ein barriere-freies Verfahren getroffen werden.
Bitte machen Sie uns bei der Antrag-Stellung darauf aufmerksam.
Dann kümmert sich die Schlichtungs-Stelle darum.
Die Schlichtungs-Stelle übernimmt auch die Kosten.

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