Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Navigation und Service

Zutritt mit Assistenz-Hunden

Wenn es um den Zugang mit Assistenz-Hunden geht.
Dann gibt es viele mögliche Antrags-Gegner.
Denn es gibt einen sehr einfachen Grund das Recht auf Barriere-Freiheit geltend zu machen.
Sobald Ihnen der Zugang mit einem Assistenz-Hund verweigert wird.
Und der Zugang aber für Menschen ohne Assistenz-Hund möglich ist.
Dann können Sie Ihr Recht auf Barriere-Freiheit geltend machen.
Mögliche Antrags-Gegner können sein:

Eine Frau mit einem Assitenzhund. (Quelle: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013)
  • Bundes-Behörden.
  • Öffentliche Stellen von dem Bund.
  • Landes-Behörden.
  • Kommunale Behörden.
  • Besitzer privater Einrichtungen.
  • Betreiber privater Einrichtungen.

Es gibt nur eine Ausnahme den Zutritt mit einem Assistenz-Hund zu verweigern.
Und zwar wenn der Zutritt mit dem Assistenz-Hund eine sehr große Belastung
für die Behörde oder die private Einrichtung dar-stellt.
Oder für den Betreiber oder die Betreiberin.
Die große Belastung muss aber nach-gewiesen werden.
Es gibt auch einige Beispiele für mögliche private Antrags-Gegner:

  • Laden-Geschäfte.
  • Hotels.
  • Gast-Stätten.
  • Märkte.
  • Arzt-Praxen.
  • Beratungs-Stellen.
  • Sport-Plätze.

Seitennavigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz