Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Mögliche Antrags-Gegner

Vielleicht möchten Sie Ihre Rechte von dem Behinderten-Gleich-Stellungs-
Gesetz nutzen.
Die Abkürzung von Behinderten-Gleich-Stellungs-Gesetz ist BGG.
Hier erklären wir gegen wenn Sie Ihre Rechte nutzen können.

Auf dem Bild ist ein Bürogebäude abgebildet. (Quelle: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013)

Die von dem genutzten Recht Verpflichteten nennt man:
Antrags-Gegner.
Sie können Ihre Rechte gegen alle Arbeits-Stellen von Deutschland nutzen.
Die Arbeits-Stellen von Deutschland werden auch Bundes-Verwaltung genannt.
Der Bund ist Deutschland.
Ein anderes Wort für ein Recht nutzen ist:
Recht geltend machen.
Zudem gibt es noch andere Arbeits-Stellen von Deutschland bei denen ein
Schlichtungs-Verfahren in Anspruch genommen werden kann.
In Ausnahme-Fällen ist auch eine Schlichtung bei privaten Arbeits-Stellen möglich.
Hier erklären wir Ihnen mehr zu dem Thema.

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