Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Barriere-Freiheit

Hier finden Sie eine Auflistung zu der Barriere-Freiheit.

Ein Mann im Rollstuhl fährt über eine Rampe in den Zug. (Quelle: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013)
  • bauliche Anlagen.
  • sonstige Anlagen.
  • Verkehrs-Mittel.
  • technische Gebrauchs-Gegenstände.
  • Systeme zu der Informations-Verarbeitung.
  • akustische Informations-Quellen.
  • visuelle Informations-Quellen.
  • Kommunikations-Einrichtungen.
  • andere gestaltete Lebens-Bereiche.

Die aufgelisteten Anlagen haben alle einen Grund-Satz.
Die für Menschen mit Behinderungen sind sie nur barriere-frei, wenn sie:

  • für alle in der allgemein üblichen Weise nutzbar sind.
  • ohne fremde Hilfe zu finden sind.

Die Benutzung behinderungs-bedingter Hilfs-Mittel ist erlaubt.
Das sagt auch ein Gesetz von dem BGG.
Das Gesetz ist der § 4 in dem BGG.

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