Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Barriere-Freiheit in der Bundes-Verwaltung

Vielleicht erleben Sie die Missachtung der Barriere-Freiheit durch einen Träger öffentlicher Gewalt von dem Bund.

Eine Frau im Rollstuhl steht vor einer Treppe. (Quelle: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013)

Oder Sie erleben eine Benachteiligung von einem Träger öffentlicher Gewalt von dem Bund.
Dann können Sie die Schlichtungs-Stelle BGG zur Hilfe nehmen.
Die Schlichtungs-Stelle BGG hilft Ihnen bei der Durchsetzung der Regeln zu der Barriere-Freiheit.

Der Bund ist Deutschland.
Träger öffentlicher Gewalt ist ein schweres Wort.
Die Träger der Öffentlichen Gewalt sind alle Dienst-Stellen.
Und auch alle sonstigen Einrichtungen von der Bundes-Verwaltung.
In Leichter Sprache heißt es so viel wie:
Arbeits-Stellen von dem Staat Deutschland.
Diese Arbeits-Stellen von Deutschland müssen die Rechte
von Menschen mit Behinderungen in Deutschland beachten.

Es gibt sogar ein Gesetz zu den Trägern der Öffentlichen Gewalt.
Das Gesetz heißt Paragraph 1 Absatz 1 A und steht in dem BGG.
Das Zeichen für Paragraph geht so: §.
In dem Gesetz sind alle Träger der öffentlichen Gewalt auf-gelistet:

  • Bundes-Unmittelbare Körperschaften.

    Bundes-Unmittelbar bedeutet so viel wie:

    Direkt dem Bund unter-stellt.

    Die Arbeits-Stelle gehört nicht zu einem der 1 6 Bundes-Länder.

    Ein Mann im Amt sitzt an seinem Schreibtisch. (Quelle: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013)
  • Bundes-Unmittelbare Anstalten.
  • Bundes-Unmittelbare Stiftungen von dem öffentlichen Recht. 
  • Beliehene, die unter der Aufsicht von dem Bund stehen.

Zudem können weitere Träger an Schlichtungs-Verfahren teil-nehmen.
Dafür müssen die Träger aber zu der Aufsicht von dem Bundes-Amt
für Soziale Sicherung gehören.
Die weiteren Träger sind:

  • Gesetzliche Kranken-Kasse.
  • Gesetzliche Pflege-Kasse.
  • Gesetzliche Renten-Kasse.
  • Gesetzliche Unfall-Versicherung.
  • Gesetzliche Arbeitslosen-Versicherung.

Nun folgt eine Auflistung der möglichen Antrags-Gegner.
Antrags-Gegner können sein:

  • Bundes-Ministerien.
  • Nach-Geordnete Behörden.
Deutschlandkarte (Quelle: © capito)

Nach-Geordnete Behörden sind für bestimmte Verwaltungs-Aufgaben zuständig.
Zudem haben die nach-geordneten Behörden mit ihren Aufgaben die Verantwortung für ganz Deutschland.
Dazu gehören zum Beispiel:

  • das Bundes-Kriminal-Amt.
  • das Bundes-Kartell-Amt.
  • das Kraft-Fahrt Bundes-Amt.
  • das Statistische Bundes-Amt.
  • das Bundes-Umwelt-Amt.
  • das Bundes-Amt für Verfassungs-Schutz.
  • das Deutsche Patent-Amt.
  • das Bundes-Amt für Wehr-Technik und Beschaffung.
  • Bundes-Prüf-Stelle für jugend-gefährdende Schriften.
  • die Bundes-Wasser-Straßen-Verwaltung mit den
    Wasser-Direktionen und den Schiff-Fahrts-Direktionen.
  • die Wasser-Ämter.
  • die Schiff-Fahrts-Ämter.
  • die Bundes-Wehr-Verwaltung.
  • die Wehr-Bereichs-Verwaltungen.
  • die Kreis-Wehr-Ersatz-Ämter.
  • Bundes-Organe.
  • Bundes-Organe sind zum Beispiel:
  • der Deutsche Bundes-Tag.
  • die Bundes-Gerichte mit öffentlich-rechtlichen Verwaltungs-Tätigkeiten.
  • Beliehene.

Mit Beliehenen sind zum Beispiel Ersatz-Kassen gemeint.
Oder Flug-Kapitäne und Flug-Kapitäninnen.
Oder Schiffs-Kapitäne und Schiffs-Kapitäninnen.

 

  • Sozial-Versicherungs-Träger.

Dafür müssen die Träger aber zu der Aufsicht von dem Bundes-Amt für Soziale Sicherung gehören.
Sozial-Versicherungs-Träger sind zum Beispiel:

  • die Bundes-Agentur für Arbeit.
  • die Deutsche Renten-Versicherung Bund.
  • die Deutsche Renten-Versicherung Knappschaft-Bahn-See.
  • die Sozial-Versicherung für Land-Wirtschaft, Forsten und Garten-Bau.
  • circa 6 5 weitere bundes-unmittelbare Kranken-Kassen und Pflege-Kassen.
  • circa 9 gewerbliche Berufs-Genossenschaften.
  • ·die Unfall-Versicherung Bund und Bahn.
  • Land-Wirtschaftliche Berufs-Genossenschaft.

Die Liste mit den möglichen Antrags-Gegnern ist vom September 2 0 2 1.

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