Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Navigation und Service

Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz erschienen am

Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 17.07.2002

Vollzitat:

"Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung vom 17. Juli 2002 (BGBl. I S. 2652), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 25. November 2016 (BGBl. I S. 2659) geändert worden ist"

Stand: Geändert durch Art. 3 V v. 25.11.2016 I 2659

Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise

Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 24. 7.2002 +++)

Seitennavigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz