Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz erschienen am

Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 17.07.2002

Vollzitat:
"Kommunikationshilfenverordnung vom 17. Juli 2002 (BGBl. I S. 2650), die zuletzt durch Artikel 12 Absatz 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3229) geändert worden ist"

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12 Abs. 2 G v. 21.12.2020 I 3229

Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 24. 7.2002 +++)

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