Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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§ 10 Verfahrensdauer erschienen am

§ 10 Verfahrensdauer

Die Schlichtungsstelle wirkt auf eine zügige Durchführung des Verfahrens hin. Ein Schlichtungsvorschlag soll in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang unterbreitet werden.

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