Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Einleitung Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung (BGleiSV) erschienen am

Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung (BGleiSV)

Dies ist eine Übersetzung der gesamten BGleisV.
In dem kurzen Text unter diesem Film können Sie zum Beispiel sehen, wann diese Verordnung beschlossen wurde und in Kraft getreten ist.
Im BGleisV kommt der Ausdruck „Träger öffentlicher Gewalt“ vor. Das bezieht sich auf Einrichtungen, die dem Bund unterstellt sind. Wie zum Beispiel das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, auch der Bundestag oder der Beauftragte für Nachrichten des Bundes und weitere Einrichtungen. Dazu zählen auch die Bundesämter, wie beispielsweise das Bundesamt für Naturschutz oder das Hauptzollamt. Sowie die verschiedenen Bundesanstalten: Bundesinstitut für berufliche Bildung, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung Bund, sowie viele weitere. Das alles sind „Träger öffentlicher Gewalt“ - sie stehen in Verbindung zum Staat.
Ebenfalls oft genannt wird der „Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen“. Dies haben wir zielsprachlich in die Deutsche Gebärdensprache als „Bundesbehindertenbeauftragter“ übersetzt.
In der BGleisV werden die verschiedenen Geschlechtsformen, Frau und Mann, verwendet. Wir übersetzen diese jedoch neutral.

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