Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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§ 10 Folgenabschätzung - Teil 2 erschienen am

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung

Für die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache im Internet oder Intranet gelten die folgenden
Vorgaben:

  1. Abkürzungen, Silbentrennung am Zeilenende, Verneinungen sowie Konjunktiv-, Passiv- und   Genitiv- Konstruktionen sind zu vermeiden.
  2. Die Leserinnen oder Leser sollten, soweit inhaltlich sinnvoll, persönlich angesprochen werden.
  3. Begriffe sind durchgängig in gleicher Weise zu verwenden.
  4. Es sind kurze, gebräuchliche Begriffe und Redewendungen zu verwenden. Abstrakte Begriffe und Fremdwörter sind zu vermeiden oder mit Hilfe konkreter Beispiele zu erläutern. Zusammengesetzte Substantive sind durch Bindestrich zu trennen.
  5. Es sind kurze Sätze mit klarer Satzgliederung zu bilden.
  6. Sonderzeichen und Einschübe in Klammern sind zu vermeiden.
  7. Inhalte sind durch Absätze und Überschriften logisch zu strukturieren. Aufzählungen mit mehr als drei Punkten sind durch Listen zu gliedern.
  8. Wichtige Inhalte sind voranzustellen.
  9. Es sind klare Schriftarten mit deutlichem Kontrast und mit einer Schriftgröße von mindestens 1.2 em (120 Prozent) zu verwenden. Wichtige Informationen und Überschriften sind hervorzuheben. Es sind maximal zwei verschiedene Schriftarten zu verwenden.
  10. Texte werden linksbündig ausgerichtet. Jeder Satz beginnt mit einer neuen Zeile. Der Hintergrund ist hell und einfarbig.
  11. Es sind aussagekräftige Symbole und Bilder zu verwenden.
  12. Anschriften sind nicht als Fließtext zu schreiben.
  13. Tabellen sind übersichtlich zu gestalten.

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