Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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§ 10 Folgenabschätzung - Teil 1 erschienen am

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung

Für die Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache im Internet oder Intranet gelten die folgenden Vorgaben

  1. Schatten auf dem Körper der Darstellerin oder des Darstellers sind zu vermeiden. Die Mimik und das Mundbild müssen gut sichtbar sein.
  2. Der Hintergrund ist statisch zu gestalten. Ein schwarzer oder weißer Hintergrund ist zu vermeiden.
  3. Der Hintergrund sowie die Kleidung und die Hände der Darstellerin oder des Darstellers stehen im Kontrast zueinander. Dabei soll die Kleidung dunkel und einfarbig sein.
  4. Das Video ist durch das Logo für die Deutsche Gebärdensprache gekennzeichnet. Die farbliche Gestaltung des Logos kann dem jeweiligen Design des Auftritts angepasst werden.
  5. Die Auflösung beträgt mindestens 320 x 240 Pixel.
  6. Die Bildfolge beträgt mindestens 25 Bilder je Sekunde.
  7. Der Gebärdensprach-Film ist darüber hinaus als Datei zum Herunterladen verfügbar.
  8. Es sind Angaben zur Größe der Datei sowie zur Abspieldauer verfügbar.

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