Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Navigation und Service

§ 4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache erschienen am

Verordnung über barrierefreie Dokumente

Auf der Startseite einer Website einer öffentlichen Stelle sind nach Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen:
1. Informationen zu den wesentlichen Inhalten,
2. Hinweise zur Navigation,
3. eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
4. Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in
Leichter Sprache.

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