Jahresbericht 2024

Zusammenfassung des Jahresberichts 2024 der Schlichtungsstelle BGG

Zusammenfassung des Jahresberichts 2024 der Schlichtungsstelle BGG

Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) legt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, jährlich einen Bericht über ihre Arbeit vor.

Der Bericht für das Jahr 2024 beschreibt zunächst die Erfahrungen der Schlichterinnen und Schlichter bei der Lösung von Konflikten.
Enthalten ist auch eine Fall-Statistik des Jahres 2024.

Die Zahl der Schlichtungsanträge ist um 24 Prozent gestiegen. Sie nahm von 267 Anträge im Jahr 2023 auf 330 Anträge im Jahr 2024 zu. Bereits seit 2023 steigen die Antragszahlen in der Schlichtungsstelle BGG stark an und lagen 2024 um rund 80 Prozent höher als in den Jahren 2019 bis 2022. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schlichtungsstelle beantworteten zusätzlich auch immer mehr andere Anfragen. Die personelle Ausstattung wurde nicht verbessert. Die Schlichtungsstelle stieß in der Folge an ihre Belastungsgrenze.

Menschen mit Behinderungen gehen weiter selten vor Gericht. Sie nutzen häufig ausschließlich das Schlichtungsverfahren, um ihre Rechte aus dem BGG durchzusetzen. Trotz der vielen Fälle konnte 2024 in 75 Prozent der Schlichtungsverfahren, in denen die Schlichtungsstelle zuständig war, eine gütliche Einigung erzielt werden. Das heißt, dass sich die Parteien in drei Viertel der Fälle auf eine Lösung einigen konnten, mit der beide Seiten zufrieden waren. Das Schlichtungsverfahren ist daher ein wichtiges Mittel zur Rechtsdurchsetzung.

Auch im Jahr 2024 war die Schlichtungsstelle für mehr als die Hälfte aller eingegangenen Anträge zuständig. Die Themen waren wieder sehr vielfältig: Wie auch in den Vorjahren ging es in den meisten Fällen um das Benachteiligungsverbot. Dabei beklagten die Antragsteller häufig die Versagung „angemessener Vorkehrungen“. Aber es ging auch um Fragen wie Informationen in Deutscher Gebärdensprache im Katastrophenfall oder Barrieren bei Online-Identifizierungsprozessen. Ein großer Bestandteil der Schlichtungsstellenarbeit sind weiterhin Anträge zum Thema „Zugang mit Assistenzhund“. Sie machten im Jahr 2024 fast ein Drittel der Anträge aus. Hier ging es zum Beispiel um das Thema Assistenzhund im Flugzeug, ein schwieriges Thema mit vielen Rechtsfragen, die noch geklärt werden müssen.

In diesem Jahr wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft treten. Das Gesetz schreibt vor, dass private Anbieter bestimmte Produkte und auch Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) barrierefrei anbieten müssen. Die Schlichtungsstelle wird dann auch für Streitigkeiten zu diesem Gesetz für Menschen mit Behinderungen zuständig sein. Anders als die anderen Stellen, die mit dem Gesetz zu tun haben, hat die Schlichtungsstelle bisher kein zusätzliches Personal bekommen. Die Schlichtungsstelle benötigt mehr Personal, eine bessere technische Ausstattung und Organisationsänderungen, um ihre Aufgaben weiterhin gut erfüllen zu können.

Weitere Informationen zum Jahresbericht 2024 können bei Bedarf in Deutscher Gebärdensprache oder in Leichter Sprache kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

ABSPANN

Zusammenfassung des Jahresberichts 2024 der Schlichtungsstelle BGG

Herausgeber
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Produktion
yomma GmbH

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz