Ihr Antrag
Sie können sich an die Schlichtungsstelle wenden, wenn Sie Probleme mit der Barrierefreiheit haben, oder wenn sie in sonstiger Weise von einer Bundesbehörde benachteiligt werden.
Zuständig ist die Schlichtungsstelle auch:
- wenn es um Barrierefreiheit in der Informationstechnik einer öffentlichen Stelle des Bundes geht und
- wenn Ihnen mit ihrem Assistenzhund der Zugang zu öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen mit Publikumsverkehr verwehrt wird.
Auch Verbände von Menschen mit Behinderungen können sich in solchen Fällen an die Schlichtungsstelle wenden.