Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Schlichtungsstelle

Ein Haus, wo die Schlichtungsstelle arbeitet. Drei Personen von einem Verein stehen daneben. Oben sind die Namen von der Bundes-Regierung und von Bundes-Ministerien.
Quelle: Erik van Schoor, Berlin

Als Schlichtungsstelle ist es unsere Aufgabe, Ihre Anliegen richtig zu verstehen. Deshalb gewährleisten wir für Sie eine barrierefreie Kommunikation im Sinne des BGG.

Zum Beispiel kann ein Mensch mit Sehbehinderung den Antrag für ein Schlichtungsverfahren und andere Dokumente in einer für ihn wahrnehmbaren Form bei der Schlichtungsstelle einreichen.

Gehörlose Menschen können für das Schlichtungsverfahren selbst, aber auch zu Fragen rund um das Schlichtungsverfahren, Terminabsprachen etc. mit dem SQAT-Service in Gebärdensprache mit der Schlichtungsstelle kommunizieren. Für Schlichtungsgespräche organisieren wir selbstverständlich eine Person, die Gebärdensprache dolmetschen kann.

Barrierefreie Kommunikation gewährleisten wir auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten durch einfache und verständlicher Sprache. Und bei Bedarf auch in Leichter Sprache.

Um im Schlichtungsverfahren Barrierefreiheit gewährleisten zu können, fragen wir bei Ihnen nach Ihren Beeinträchtigungen und Ihren besonderen Bedürfnissen bei der Kommunikation – damit wir uns gemeinsam gut verstehen.

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