Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Schlichtende Personen

Auf dem Bild ist eine Schlichterin mit zwei Parteien zu sehen, die ein Schlichtungsgespräch führen.
Quelle: Erik van Schoor, Berlin

Die schlichtenden Personen sind mit der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betraut und für die unparteiische und faire Verfahrensführung verantwortlich.

Die schlichtenden Personen sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Sie verfügen über die Befähigung zum Richteramt und über das Fachwissen, die Fähigkeiten und die Erfahrungen, die für die Beilegung von Streitigkeiten in der Zuständigkeit der Schlichtungsstelle erforderlich Die schlichtenden Personen müssen auch über Kenntnisse verfügen, die für die Durchführung von Mediationen erforderlich sind. Sie sorgen für eine allparteiliche, faire Verfahrensführung.

Schlichtende Personen der Schlichtungsstelle BGG sind Franziska Faludi, Rolf Fischer und Annette Kleinefeld.

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