Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Die Schlichtungsstelle BGG ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 11.03.2024) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website. Die Beseitigung der Barrieren erfolgt im ersten Halbjahr 2024.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei

Der Webauftritt schlichtungsstelle-bgg.de ist aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die technisch ermittelbare Beschriftung von einigen Bedienelementen ist nicht vollständig aussagekräftig.
  • Die Beschriftung des Suchfeldes im Kopfbereich hat nicht genügend Kontrast.
  • Das ausgeklappte Suchfeld wird für assistive Technologien nicht als ausgeklappt gekennzeichnet.
  • Die Auswahl für die englische Sprachversion der Seite lässt sich per Tastatur nicht durchführen.
  • Die Menü-Schaltfläche in der mobilen Ansicht kann bei Spracheingabe nur erschwert angesteuert werden (zugänglicher Name enthält nicht den sichtbaren Text).
  • Ein Pflichtfeld im Online-Antrag ist für assistive Technologien im Ausgangsstatus nicht als Pflichtfeld erkennbar.

Die Vorlesen-Funktion: Die Funktion wird von einem externen Anbieter eingebunden und ist teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die übrigen Inhalte.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.03.2024 erstellt. Die Einschätzung basiert auf der am 20.03.2024 ausgeführten Selbstbewertung.

Art. 7 Abs. 1 lit. c der Richtlinie (EU) 2016/2101 sieht vor, dass bei erfolglosem Feedback ein Durchsetzungsverfahren in Anspruch genommen werden kann und dieses in der Erklärung zur Barrierefreiheit zu benennen ist. Diese Regelung wurde dadurch umgesetzt, dass nach § 12b Abs. 2 Nr. 3 BGG auf das Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle BGG als Durchsetzungsverfahren in der Erklärung hinzuweisen ist.

Erläuterungen zum kostenfreien Schlichtungsverfahren und zu den Möglichkeiten der Antragstellung finden Sie hier.
Die Schlichtungsstelle BGG ist sich des Umstandes bewusst, dass sie als Durchsetzungsstelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2101 auf Bundesebene, die zugleich öffentliche Stelle im Sinne von § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist, eine besondere Rolle und eine Vorbildfunktion innehat. Sollten Sie auf unserer Website Barrieren feststellen, kontaktieren Sie uns gern. Wir werden uns um eine bestmögliche Lösung bemühen und bei Bedarf eine Einschätzung einer neutralen weiteren Stelle, wie der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT) einholen.

Feedback und Kontaktangaben

Über unser Kontaktformular können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

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