Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Worum geht es bei einem Schlichtungsverfahren?

Bei einem Schlichtungsverfahren geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Sollte die Schlichtungsstelle nicht zuständig sein, versuchen wir für Sie andere geeignete Ansprechpartnerinnen und -partner zur Lösung Ihres Problems zu finden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es in Ihrem Antrag nicht um eine öffentliche Stelle des Bundes geht.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie müssen auch keinen Rechtsbeistand eingeschalten.  

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