Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Wie stelle ich einen Antrag?

Der Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens kann in Textform oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle gestellt werden.
Gehörlose Menschen können den Antrag auch mit Unterstützung durch die SQAT-Technik stellen.

Schriftlicher Antrag (Textform)

Sie können den Antrag schriftlich stellen. Dazu steht Ihnen hier ein Online-Formular Verfügung. Sie können uns Ihren Antrag auch auf dem Postweg zukommen lassen. Verwenden Sie dazu am besten die Formulare zum Ausdrucken.

Online-Formular

Antragsformular (PDF, 256KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Vollmacht (PDF, 58KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

 

Antrag in Leichter Sprache

Für Ihren Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens können Sie auch das Antragsformular und die Vollmacht in Leichter Sprache verwenden.

Online-Formular in Leichter Sprache

Antrags-Formular (PDF, 463KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Vollmacht (PDF, 72KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

 

Persönlicher Antrag (Niederschrift)

Sie können Ihren Antrag auch persönlich und mündlich zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle stellen. Bei dieser Form der Antragsstellung können viele Unklarheiten durch Nachfragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle gleich vor Ort geklärt werden.

Auch hier ist es hilfreich, wenn Sie alle Unterlagen mitbringen, die helfen, Ihren Konflikt zu verstehen.

Bitte vereinbaren Sie vorab mit der Geschäftsstelle einen Termin, wenn Sie diese Form der Antragstellung in Anspruch nehmen möchten.

 

Antrag in Deutscher Gebärdensprache

Sie haben auch die Möglichkeit, mit Ihrem Anliegen in Deutscher Gebärdensprache über unseren SQAT-Service an uns heranzutreten. Auch Erläuterungen zu Ihren Angaben im Antragsformular sind auf diese Weise möglich.

Für die Antragstellung zur Niederschrift in der Geschäftsstelle organisieren wir für Sie gern eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache. 

 

Telefonischer Antrag

Ein telefonischer Antrag ist leider nicht möglich. Gern unterstützt Sie die Geschäftsstelle am Telefon, wenn Sie Fragen oder Probleme beim Ausfüllen des Antragsformulars haben.

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