Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gemäß § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - Schritt 1

Hinweise zum Ausfüllen:

  • Alle mit einem Stern (*) versehenen Felder sind Pflichtfelder. Sie müssen diese Felder ausfüllen, sonst können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten.
  • Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
  • Ihre Angaben unterliegen dem Datenschutz. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schlichtungsstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens wird eine Kopie des Formulars mit Ihren Angaben an die Antragsgegnerin oder den Antragsgegner weitergeleitet.
  • Weitere Informationen zur Antragstellung und zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie auf unserer Website unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
  • Auf Wunsch senden wir Ihnen diese Informationen in einer für Sie wahrnehmbaren Form gerne zu.
Antragsstellerin oder Antragsteller
Gegebenenfalls: Vertreterin oder Vertreter

Wenn eine andere Person oder ein Verband das Schlichtungsverfahren für Sie führen soll, dann füllen Sie bitte das Vollmachtsformular aus.

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