Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Wie lange dauert ein Schlichtungsverfahren?

Die schlichtende Person wirkt auf eine zügige Durchführung des Verfahrens hin. Dieses soll in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang beendet sein. Je nach Mitwirkung der Beteiligten und Besonderheiten des Sachverhalts oder der Rechtslage kann es aber auch zu längeren Verfahrensdauern kommen.

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