Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Was ist ein Schlichtungsvorschlag?

Die schlichtende Person kann den Beteiligten einen Vorschlag zur Beilegung der Streitigkeit unterbreiten, wenn es zuvor keine Einigung gab.

Der Schlichtungsvorschlag berücksichtigt den Sachverhalt, der sich aus den Äußerungen der Beteiligten ergibt. Er richtet sich zudem nach dem geltenden Recht und zielt darauf ab, den Streit angemessen beizulegen.

Um den Beteiligten eine fundierte Entscheidung über die Annahme zu ermöglichen, ist der Schlichtungsvorschlag mit einer Begründung versehen. Im Fall einer beiderseitigen Annahme des Schlichtungsvorschlags sind die Beteiligten untereinander vertraglich verpflichtet, den Schlichtungsvorschlag zu befolgen.

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