Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Muss ich für ein Schlichtungsverfahren etwas bezahlen?

Das Schlichtungsverfahren ist für alle Beteiligten kostenlos. Notwendige Reisekosten werden dem Antragsteller auf Antrag erstattet. Ist bei diesem Termin eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher für Gebärdensprache erforderlich, oder müssen andere Vorkehrungen für ein barrierefreies Verfahren getroffen werden, organisiert dies die Schlichtungsstelle auf Ihren Wunsch. Sie trägt auch die Kosten. Bitte weisen Sie möglichst bereits bei der Antragstellung auf Ihre Barrierefreiheitsanforderungen hin.

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