Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Mögliche Antragsgegner

Gegen wen können Sie Ihre Rechte aus dem BGG geltend machen? In Frage kommen alle Stellen der Bundesverwaltung. Darüber hinaus gibt es aber auch weitere Institutionen oder Einrichtungen, mit denen ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden kann. Es gibt in bestimmten Fällen auch Schlichtungsmöglichkeiten gegen Betreiber privater Einrichtungen.

Hier bekommen Sie darüber nähere Auskunft.

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