Schlichtungsstelle BGG legt Jahresbericht 2024 vorerschienen am

Ein Stapel der Jahresberichte. Ganz oben liegt der Jahresbericht 2024.

Unabhängige Schlichtungsstelle BGG verzeichnet weiter ansteigende Fallzahlen: Insgesamt rund 1.800 Anträge eingegangen.

Ausgabejahr 2025
Datum 23.06.2025

Der achte Jahresbericht der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - kurz Schlichtungsstelle BGG - ist veröffentlicht. Im Jahr 2024 sind die Fallzahlen erneut gestiegen. Waren es 2022 noch 189 Schlichtungsanträge, konnte das Team der Schlichterinnen und Schlichter nach 267 Anträgen 2023 im Jahr 2024 einen weiteren Anstieg auf 330 Anträge verzeichnen – damit lagen die Antragszahlen 2024 um rund 75 Prozent höher als 2022.

Die Schlichtungsstelle BGG kann Menschen mit Behinderungen seit acht Jahren bei Konflikten vor allem mit öffentlichen Stellen des Bundes konkret helfen und sich ohne Gericht zu einigen - vor allem, wenn es um Fragen der Barrierefreiheit und Benachteiligung geht. Mittlerweile hat sie insgesamt mehr als 1.800 Anträge bearbeitet.

„Dass Menschen mit Behinderungen immer öfter Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte suchen, ist für mich auch ein gutes Zeichen, resümiert Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung. „Es zeigt, dass das Bewusstsein für diese Rechte im Alltag der Menschen angekommen ist und dass sie ihre Ansprüche selbstbewusst geltend machen. Die Schlichtungsstelle BGG leistet seit Jahren sehr gute Arbeit bei der außergerichtlichen Klärung von Konflikten über Rechte von Menschen mit Behinderungen. Um auch bei stetig steigenden Fallzahlen weiter erfolgreich arbeiten zu können, muss diese bewährte Institution ausgebaut werden. Das gilt umso mehr, als die Schlichtungsstelle BGG künftig auch bei Konflikten zur digitalen Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen vermehrt tätig werden kann“, erläutert der Beauftragte.

Die Schlichtungsstelle BGG wurde 2024 insgesamt 330 Mal in Anspruch genommen. Die Themenfelder umfassen erneut in großem Umfang das „Benachteiligungsverbot“ (43 %), die „Barrierefreie Informationstechnik“ (7 %), das „Recht auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen“ (2 %) und verstärkt das Thema „Assistenzhunde“ (28 %). Weitere Themenbereiche waren die „physische Barrierefreiheit“ (4 %), die „Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken/Verständlichkeit/Leichte Sprache“ (2 %). 14 Prozent der Anträge betrafen sonstige Themen, für die die Schlichtungsstelle im Regelfall nicht zuständig war, beispielsweise Verbraucherstreitigkeiten, Asylanträge oder Arzthaftungsfälle.

2024 konnte bei drei Vierteln (75 %) der Verfahren, die nicht - beispielsweise wegen Unzuständigkeit - vorzeitig beendet wurden, eine gütliche Einigung erzielt werden.

Den kompletten Jahresbericht 2024 der Schlichtungsstelle BGG können Sie auf der Homepage der Schlichtungsstelle BGG hierabrufen. Darüber hinaus gibt es dort eine Fassung in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache.

Angesiedelt ist die Schlichtungsstelle BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Sie hilft seit 2016 dabei, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und vor allen Dingen öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen, wenn es um das Recht auf Barrierefreiheit und Gleichbehandlung geht. Auch bei Auseinandersetzungen zwischen Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften und privaten Einrichtungen wie Cafés, Arztpraxen oder Sportstätten kann die Schlichtungsstelle BGG vermitteln.

Kontakt für Rückfragen:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Postanschrift: Mauerstraße 53, 10117 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 18 527-2805

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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