Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Navigation und Service

Jahresbericht 2021 erschienen am

Ein Stapel der Jahresberichte. Ganz oben liegt der Jahresbericht 2021.
Quelle: Grafischer Bereich des BMAS, Bonn

Ausgabejahr 2022
Datum 30.05.2022

Der fünfte Jahresbericht der Schlichtungsstelle-BGG gibt einen Überblick über die Vielzahl und die Vielfalt der Anträge, die von den Schlichtenden 2021 bearbeitet wurden. Anhand von 10 Beispielfällen werden die Arbeitsgebiete anschaulich gemacht. Darüber hinaus bietet die Broschüre die aktuellen Rechtstexte zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Der Jahresbericht liegt in Alltagssprache und in leichter Sprache vor.

186 Anträge wurden 2021 von Privatpersonen und Verbänden bei der Schlichtungsstelle gestellt. Diese erneut angestiegene Zahl von Anträgen gab den Schlichtenden und der Geschäftsstelle die Gelegenheit, in vielen Einzelfällen zur Beseitigung von Barrieren und der Verhinderung von Benachteiligungen beizutragen.
Auch vom Bundesgesetzgeber wurde der Arbeit der Schlichtungsstelle Wertschätzung entgegengebracht. Er hat in zwei umfassen- den Reformpaketen zur Stärkung der Teilhabe und der Barrierefrei¬heit den Aufgabenbereich der Schlichtungsstelle BGG erweitert. Durch das Teilhabestärkungsgesetz wurde das BGG um ein Zutrittsrecht mit Assistenzhund zu allgemein zugänglichen Einrichtungen und Anlagen erweitert. Dazu gehören auch Einrichtungen privater Betreiber wie Hotels oder Supermärkte. Zur Durchsetzung dieses neuen Rechts wurde für die Menschen mit Behinderungen, denen der Zutritt verweigert wurde, das Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle BGG eröffnet. Damit ist seit dem 1. Juli 2021 die Schlichtungsstelle BGG erstmals in einem Bereich umfassend für die Schlichtung von Konflikten zuständig, an denen private Stellen beteiligt sind. Im zweiten Halbjahr 2021 gingen hierzu eine Reihe von Anträgen ein, bei denen zum Teil bereits eine gütliche Einigung erreicht werden konnte (siehe Kapitel 10 Beispielfälle).
Soweit im Bereich der Assistenzhunde derzeit noch offene rechtliche Fragen zu Konflikten führen, wird die für 2022 erwartete Verordnung nach § 12l BGG zur Assistenzhunderegelung hierauf Antworten geben und so die Arbeit der Schlichtungsstelle erleichtern.
In den nächsten Jahren wirksam wird auch die 2021 beschlossene Erweiterung der Zuständigkeit der Schlichtungsstelle BGG durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Hiernach kommen ab 2025 Schlichtungsverfahren auch für bestimmte Produkte und Dienst¬leistungen der Privatwirtschaft in Betracht. Ein Antrag auf Schlich¬tung ist dann zulässig, wenn diese Angebote die gesetzlichen Standards der Barrierefreiheit nicht erfüllen und deshalb nicht oder nur in eingeschränkter Weise genutzt werden können.
Eine Erleichterung der Schlichtungsarbeit wird aller Voraussicht nach in diesem Jahr die Aufhebung der Einschränkungen mit sich bringen, die der Corona-Pandemie geschuldet waren. Die durch die Kontaktbeschränkungen gesammelten Erfahrungen, zum Beispiel mit Online-Schlichtungsgesprächen, werden das Angebot der Schlichtungsstelle aber auch zukünftig bereichern

 

Seitennavigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz